Inhalte aus Ölabscheidern ordnungsgemäß entsorgen lassen
Die Entsorgung von Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheiderinhalten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Nur zugelassene Entsorgungsfachbetriebe dürfen Öl-Wasser-Gemische, Schlämme und Leichtflüssigkeiten abholen, transportieren und ordnungsgemäß beseitigen.
Welche Abfälle fallen an?
Bei der Entleerung eines Ölabscheiders fallen verschiedene Abfallarten an, die getrennt zu erfassen und zu entsorgen sind:
- Öl-Wasser-Gemisch: Die flüssige Phase aus dem Abscheider – ein Gemisch aus Wasser mit gelösten und emulgierten Kohlenwasserstoffen.
- Schlämme: Ablagerungen aus dem Schlammfang, bestehend aus Sand, Feststoffen und organischen Bestandteilen, die mit Kohlenwasserstoffen belastet sind.
- Abgeschiedene Leichtflüssigkeiten: Die aufschwimmende Ölphase – Altöl, Diesel, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten, die im Abscheider zurückgehalten wurden.
Sämtliche Abfälle aus Ölabscheidern gelten als gefährlicher Abfall und unterliegen der Nachweispflicht nach der Nachweisverordnung (NachwV).
Entsorgungswege
Die Entsorgung muss über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Der Entsorgungsweg umfasst:
- Sammlung und Transport: Durch einen Beförderer mit gültiger Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle.
- Annahme: Nur durch eine dafür zugelassene Entsorgungsanlage (z. B. Sonderabfallverbrennungsanlage, Öl-Wasser-Trennanlage, physikalisch-chemische Behandlung).
- Verwertung oder Beseitigung: Je nach Abfallart stoffliche oder energetische Verwertung oder, wo nicht möglich, ordnungsgemäße Beseitigung.
Dokumentation
Für jeden Entsorgungsvorgang sind folgende Nachweise zu führen und im Betriebstagebuch abzulegen:
- Übernahmeschein: Bestätigung des Entsorgers über die übernommene Abfallmenge und -art.
- Begleitschein: Bei gefährlichen Abfällen vorgeschriebener Begleitschein nach NachwV.
- Entsorgungsnachweis: Dokumentation des vollständigen Entsorgungswegs.
Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie entlastet Sie auch bei behördlichen Prüfungen und im Schadensfall.
Mehrere Standorte
Betreiben Sie Ölabscheider an mehreren Standorten im Raum Hamburg? Eine koordinierte Entsorgung ist möglich: Ein zugelassener Entsorgungsfachbetrieb kann verschiedene Standorte an einem Tag anfahren und die Entsorgung gebündelt durchführen. Das spart Zeit und senkt die Kosten pro Anlage. Nennen Sie alle Standorte bei Ihrer Anfrage.
Weitere Informationen
- Ölabscheider entleeren und reinigen lassen
- Halbjährliche Wartung des Ölabscheiders
- Kosten für Entsorgung
Betreiben Sie einen Ölabscheider in Hamburg oder Umgebung? Beschreiben Sie Ihre Anlage und Ihren Standort – wir fragen einen passenden Fachbetrieb oder Fachkundigen für Sie an.
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