Generalinspektion für Ölabscheider in Hamburg durchführen lassen
Jeder Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider in Hamburg muss vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend alle fünf Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Diese umfassende Prüfung darf ausschließlich ein bei der BUKEA gelisteter Fachkundiger durchführen.
Wann ist eine Generalinspektion fällig?
Die Generalinspektion ist gesetzlich vorgeschrieben – die Fristen sind verbindlich:
- Vor der ersten Inbetriebnahme: Jeder neue Ölabscheider muss vor der Inbetriebnahme durch einen Fachkundigen geprüft werden.
- Wiederkehrend alle fünf Jahre: Nach der Erstprüfung ist die Generalinspektion spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen.
- Nach Stilllegung oder wesentlicher Änderung: Auch nach Änderungen an der Anlage oder nach einer Stilllegung ist eine erneute Generalinspektion erforderlich.
Die Fristen ergeben sich aus der hamburgischen Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen. Quelle: BUKEA Hamburg – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Wer darf die Generalinspektion durchführen?
Die Generalinspektion darf ausschließlich ein bei der BUKEA als Fachkundiger gelisteter Sachverständiger durchführen. Dies ist eine höhere Qualifikationsstufe als die für die halbjährliche Wartung erforderliche Fachkunde. Nicht jeder Wartungsbetrieb ist auch als Fachkundiger für Generalinspektionen zugelassen.
Fachkundige müssen ihre Qualifikation gegenüber der BUKEA nachweisen und werden in einer öffentlich einsehbaren Liste geführt. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob der Sachverständige in dieser Liste aufgeführt ist.
Was wird bei der Generalinspektion geprüft?
Die Generalinspektion umfasst eine umfassende Prüfung des gesamten Abscheidersystems:
- Dichtheit: Der Abscheider und alle Rohrleitungen werden auf Undichtigkeiten geprüft – essenziell für den Schutz von Boden und Grundwasser.
- Zustand: Innen- und Außenzustand der Anlage, Korrosionsschäden, Risse, Beschichtungsschäden.
- Dimensionierung: Ist die Anlage für die angeschlossenen Flächen und die anfallende Abwassermenge ausreichend bemessen?
- Standsicherheit: Statische Prüfung des Bauwerks, insbesondere bei erdüberdeckten Anlagen und Bereichen mit Fahrverkehr.
- Korrosionsschutz: Prüfung der Innen- und Außenbeschichtung auf Beschädigungen und ausreichenden Schutz.
- Elektrische Einrichtungen: Explosionsschutz, Warneinrichtungen, Alarmgebung, Verkabelung.
Dokumentation
Das Ergebnis der Generalinspektion wird in einem Prüfbericht festgehalten. Dieser enthält:
- Eine detaillierte Beschreibung des Anlagenzustands
- Eine Mängelliste mit festgestellten Beanstandungen
- Fristen für die Beseitigung von Mängeln
- Die Bestätigung der Mangelfreiheit oder Auflagen für den Weiterbetrieb
Der Prüfbericht ist im Betriebstagebuch abzulegen und bei behördlichen Kontrollen vorzulegen. Werden Mängel festgestellt, ist deren Beseitigung nachzuweisen.
Weitere Informationen
- Halbjährliche Wartung des Ölabscheiders
- Dichtheitsprüfung für Ölabscheider
- Entleerung und Reinigung vor der Prüfung
- Kosten für Generalinspektion und Prüfung
Betreiben Sie einen Ölabscheider in Hamburg oder Umgebung? Beschreiben Sie Ihre Anlage und Ihren Standort – wir fragen einen passenden Fachbetrieb oder Fachkundigen für Sie an.
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