Wartungsvertrag für Ölabscheider in Hamburg
Ein Wartungsvertrag stellt die regelmäßige halbjährliche Wartung Ihres Ölabscheiders sicher und hilft Ihnen, gesetzliche Prüfpflichten lückenlos einzuhalten.
Was ein Wartungsvertrag abdeckt
Ein Wartungsvertrag für Ölabscheider nach DIN EN 858 und DIN 1999-100 umfasst in der Regel folgende Leistungen:
- Halbjährliche Wartung durch einen zugelassenen Fachbetrieb
- Funktionsprüfung der selbsttätigen Abschlusseinrichtung
- Kontrolle der Koaleszenzeinheit und Warneinrichtungen
- Prüfung der elektrischen Anlagen und Steuerung
- Vollständige Dokumentation im Betriebstagebuch
- Terminmanagement und Erinnerungsservice
Die halbjährliche Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit einem Wartungsvertrag stellen Sie sicher, dass kein Termin versäumt wird und Ihr Betrieb jederzeit nachweispflichtig dokumentiert ist.
Was ein Wartungsvertrag üblicherweise nicht abdeckt
Wichtig: Ein Wartungsvertrag beinhaltet nicht automatisch alle Leistungen rund um Ihren Ölabscheider. Folgende Arbeiten werden in der Regel separat beauftragt und abgerechnet:
- Entleerung und Entsorgung des Abscheiderinhalts
- Generalinspektion (alle fünf Jahre vorgeschrieben)
- Dichtheitsprüfung des Behälters
- Reparaturen oder Austausch von Verschleißteilen
- Sanierungsmaßnahmen bei Korrosionsschäden
Lassen Sie sich vom Fachbetrieb genau aufschlüsseln, welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst und welche Positionen zusätzlich erforderlich werden können.
Mehrere Standorte – Rahmenvertrag möglich
Betreiben Sie Ölabscheider an mehreren Standorten in Hamburg, bieten viele Fachbetriebe einen Rahmenvertrag an. Dieser fasst alle Anlagen in einem Vertragswerk zusammen und vereinfacht die Koordination und Abrechnung.
Ein Rahmenvertrag kann individuell auf Ihre Betriebsstruktur zugeschnitten werden und sorgt für einheitliche Wartungsstandards an allen Ihren Standorten.
So kommen Sie zu Ihrem Wartungsvertrag
Wir vermitteln Ihnen einen zugelassenen Fachbetrieb aus Hamburg und Umgebung. Der Wartungsvertrag selbst wird direkt zwischen Ihnen und dem Fachbetrieb geschlossen – zu den Konditionen, die Sie miteinander vereinbaren.
Die Auswahl des Fachbetriebs erfolgt anhand Ihrer Anforderungen: Anlagentyp, Standort, benötigte Zusatzleistungen und zeitliche Flexibilität.
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